Ärger um Wingsuit-Video am Watzmann: Flug oder Sprung?
Berchtesgaden - Ganz langsam schwebt er über die Bergspitzen, der See unter ihm glitzert in der Sonne, vor seinen Augen nur der blaue Himmel. So muss sich ein Vogel fühlen, der über die Alpen fliegt.
Wingsuit gilt als Luftfahrzeug
Untermalt von meditativen Klängen kann der Betrachter eines Videos, das Niklas Winter ins Internet gestellt hat, in dieses atemraubende Erlebnis eintauchen, in den Sprung, den der 31-Jährige im vergangenen Herbst von der Watzmann-Ostwand gewagt hat. Aber das ist die Frage: Springt der Philosophie-Student in dem blauen Fledermaus-Anzug – oder fliegt er? Wegen dieser Frage hat der Extremsportler, der in München wohnt, nun Ärger.
Dieser Sprung sei verboten, sagt die Nationalparkverwaltung, die das Landratsamt Berchtesgadener Land über diese Ordnungswidrigkeit informiert hat. Das berichten mehrere Medien. Denn ein solcher Wingsuit zählt als Luftfahrzeug und das Fliegen, also Starten und Landen von Luftfahrzeugen ist im Nationalpark verboten.
Extremsportler drohen 2.500 Euro Geldstrafe
Das steht in der Verordnung des Parks von 1987. Ob damals schon jemand an solche Wingsuit-Sportler gedacht hat, darf bezweifelt werden.
Winter droht nun jedenfalls ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro, sollte er das Video seines Sprungs nicht bis heute löschen. Das hat er bis gestern Abend zumindest nicht getan.
Winter hat seine Sicht der Dinge auf seinem Blog erläutert: "Ein Wingsuit-Sprung hat meiner Meinung nach einen verschwindend geringen Einfluss auf die Natur"; schreibt er. Und weiter: "Meiner Meinung nach ist die Situation folgende: Der Massentourismus macht dem Nationalpark zu schaffen (Stichwort: Königsbach Wasserfall) und er probiert mit mir ein Exempel zu statuieren."
Wingsuit-Nutzer kann Problematik nicht nachvollziehen
Er wolle mit seinem Video vom Watzmann-Sprung auf den durch Todesfälle sehr negativ dargestellten Sport des Basejumps aufmerksam machen, schreibt Winter. Auch den Vorwurf, dass sich nun viele Nachahmer auf den Weg im Nationalpark machen würden, entkräftet er. Winters Ansicht nach würden sich kaum so viele Basejumper finden, die "gewillt wären vier oder fünf Stunden auf den Watzmann zu wandern, um dort herunterzuspringen". In anderen Regionen, in denen Basejumping betrieben wird, seien meist Lifte oder Heli-Transportmöglichkeiten gegeben.
"Wenn sich irgendjemand durch die Aktion gestört fühlt, bin ich aber gerne bereit, sachlich darüber zu diskutieren. Solange das einzige Argument jedoch ist: Man darf es nicht machen, weil es ja verboten ist, dann wird es mir schwer fallen, die Problematik nachvollziehen zu können."
Nachdem Winter durch die Luft gleitet, öffnet sich ein Fallschirm und er landet kurz darauf am Ufer des Königssees. "Ein Traum", sagt er lachend in die Kamera.
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