Ärger um Helge-Schneider-Video

Absurder Fall - Ein Internet-Filmchen zu einem Satire-Lied des Komikers Helge Schneider bringt einen Nürnberger jetzt unter Porno-Verdacht
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Helge Schneider hat das Lied „Ich drück die Maus“ gesungen, jemand hat dazu einen Trickfilm bei „YouTube“ ins Internet gestellt. Weil ein Mann das zwei Kindern zeigte, wird jetzt gegen den Mann ermittelt.
dpa Helge Schneider hat das Lied „Ich drück die Maus“ gesungen, jemand hat dazu einen Trickfilm bei „YouTube“ ins Internet gestellt. Weil ein Mann das zwei Kindern zeigte, wird jetzt gegen den Mann ermittelt.

NÜRNBERG - Absurder Fall - Ein Internet-Filmchen zu einem Satire-Lied des Komikers Helge Schneider bringt einen Nürnberger jetzt unter Porno-Verdacht

Gaga-Komiker Helge Schneider spaltet das Publikum. Entweder, man mag seine Lieder wie „Katzeklo“ – oder man findet sie furchtbar. Eines seiner Stücke heißt „Ich drück die Maus“. Und das hat einem Nürnberger jetzt mächtig Ärger eingebracht. Gegen ihn ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern durch Vorführung pornografischer Schriften... Der Nürnberger hatte zwei Kindern das Video zum Song auf dem Internetportal „Youtube“ gezeigt. Und da dort eindeutig ein Comic-Männchen einen Comic-Bären penetriert, zählt das für die Juristen als Pornografie.

Der Münchner Anwalt Claus Pinkerneil vertritt den Nürnberger. „Dass etwas öffentlich Zugängliches wie dieses Video die Staatsanwaltschaft auf den Plan ruft, kann ich nicht fassen.“ Auf das Vergehen gekommen sind die Juristen durch ein anderes Verfahren, das gegen seinen Mandanten anhängig ist. Im Zuge dieser Ermittlungen sagten die beiden Kinder aus, das Video bei ihm gesehen zu haben.

Das zog eine Hausdurchsuchung nach sich. „Dagegen habe ich Beschwerde eingelegt“, so der Anwalt, der die Aktion überzogen findet. Der Stein des Anstoßes freilich ist nicht das Schneider-Lied selbst, sondern das gezeichnete Video, das wiederum von einem anderen Mann kreiert wurde. Es zeigt, unterlegt mit der Songzeile „Ich fick die Maus, ich fick den Bär“ das Comic-Männchen bei eben jener Tätigkeit.

Dass die Kinder, so die Begründung der Richter auf die Beschwerde, das eindeutig als sexuellen Inhalt erkannt haben, war entscheidend für die Juristen. „Wenn ein Film, der eventuell von einem Erwachsenen als Satire empfunden werden mag, von einem Kind als eklig empfunden wird, dürfte für dieses wohl der sexuelle Inhalt im Vordergrund stehen, nicht Satire. Das heißt, dass auch ein solch satirisch gemeinter Film für ein Kind einen pornografischen Inhalt hat, der es in seiner sexuellen Selbstbestimmung beeinträchtigt.“ Und damit sei der Tatverdacht für eine Durchsuchung begründet.

Ob es zu einer Anklage kommt, ist noch ungewiss. Ob Helge Schneider vom Werdegang seiner Satire auf Computer-Sex informiert ist, ebenfalls – die AZ konnte ihn bislang nicht erreichen. Die Staatsanwaltschaft wird jedoch bald eine Stellungnahme zu dem absurden Fall abgeben. sw

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