Adidas: Sind alte Schuhe Elektronik-Schrott?
HERZOGENAURACH - Ein Schuh ist ein Bekleidungsstück. Damit kann man laufen, vielleicht auch rennen. Und was ist ein Turnschuh mit Magnetsensor? Ein Elektrogerät – meint jedenfalls die für die Entsorgung von Elektroschrott zuständige Stiftung Elektro-Altgeräte (EAR) in Fürth. Dem widerspricht Hersteller Adidas vehement. Nun wird der Streit höchstrichterlich geklärt.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig befasst sich am Donnerstag mit dem bizarren Streit um den Hightech- Sportschuh mit elektronischem Dämpfungssystem. „Es gibt viele Fälle von Mischformen, bei denen man sich darüber streiten kann, was der Gegenstand nun ist“, erklärt ein Gerichtssprecher.
Adidas zeigt sich siegessicher. Beide Vorinstanzen haben die Rechtsauffassung des Sportartikelherstellers geteilt. „Bei dem Sportschuh handelt es sich um Sportbekleidung und nicht um ein Elektrogerät“, so ein Firmensprecher. Die elektronische Dämpfungssteuerung stelle nur eine Zusatzfunktion dar. „Der Laufschuh kann auch beim Ausfall dieses Systems weiterhin zum Joggen genutzt werden.“ Seit 2004 ist der „intelligenter Schuh“ auf dem Markt. Angaben darüber, wie viele Exemplare seitdem verkauft wurden, fehlen. Das Produkt sei aber schon wegen seines Preises von 250 Euro kein Massenprodukt und spreche eher „Technik-Freaks“ an.
Schuh als Sport- und Freizeitgerät
Die Technik ist es denn auch, die die Stiftung EAR auf den Plan ruft. „In dem Moment, wo Elektronik in einem Gegenstand ist, müssen sich die Hersteller registrieren lassen“, erklärt eine Sprecherin. Damit werde sichergestellt, dass die Firmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Verwertung und Entsorgung nachkommen. Der Schuh sei ein Sport- und Freizeitgerät. Er dürfe nicht auf seine Funktion für den Laufsport reduziert werden.
Seit November 2005 sind die Hersteller zur umweltverträglichen Entsorgung verpflichtet. Solange der Streit nicht geklärt ist, droht dem Unternehmen zudem eine Geldbuße.
Wäre es nach dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegangen, wüsste Adidas bereits seit März 2007, was Sache ist. Das Gericht hatte ursprünglich keine Rechtsmittel gegen sein Urteil zugelassen. Und das lautete: „Nach Überzeugung des Senats ist der Joggingschuh kein Elektrogerät im Sinne des Gesetzes.“
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