ADAC: Fahrten über Ostern nach Möglichkeit unterlassen

Der ADAC hat mit Blick auf den Osterreiseverkehr an Autofahrer appelliert, Fahrten nach Möglichkeiten zu unterlassen und am besten zu Hause zu bleiben. ADAC-Präsident August Markl sagte der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch: "In einigen Bundesländern sind Fahrten ohne einen dringenden Anlass untersagt, aber auch in jenen Teilen des Landes, in denen Fahrten theoretisch denkbar sind, möchten wir die Bevölkerung bitten, Fahrten nach Möglichkeit zu unterlassen, die verzichtbar sind.
dpa |
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Berlin - Der ADAC hat mit Blick auf den Osterreiseverkehr an Autofahrer appelliert, Fahrten nach Möglichkeiten zu unterlassen und am besten zu Hause zu bleiben. ADAC-Präsident August Markl sagte der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch: "In einigen Bundesländern sind Fahrten ohne einen dringenden Anlass untersagt, aber auch in jenen Teilen des Landes, in denen Fahrten theoretisch denkbar sind, möchten wir die Bevölkerung bitten, Fahrten nach Möglichkeit zu unterlassen, die verzichtbar sind. Dazu zählen leider auch Verwandtenbesuche."

Kanzlerin Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wollte am Nachmittag (14.00 Uhr) mit den Ministerpräsidenten der Länder über den Stand des Kampfs gegen die Coronavirus-Krise beraten. Bei den Beratungen soll auch der Osterreiseverkehr eine Rolle spielen.

Der ADAC rechnet angesichts der Corona-Beschränkungen mit deutlich weniger Verkehr. Dennoch würden die Straßen aber voraussichtlich nicht vollständig leer sein, wie eine Sprecherin sagte. Besonders am Gründonnerstag (9. April) werde voraussichtlich noch etwas auf den Straßen los sein, weil noch etliche Pendler auf dem Heimweg seien. Ebenfalls etwas mehr Verkehr erwarte der ADAC Ostermontag (13. April), wenn die Pendler wieder zurück zum Arbeitsplatz fahren.

"Autofahrer müssen auch damit rechnen, dass sie an den Osterfeiertagen auf Lkws treffen." Um die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln zu sichern, wurde in allen Bundesländern das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw befristet aufgehoben. Lastwagen ab 7,5 Tonnen Gewicht dürfen nun auch an Sonn- und Feiertagen Waren ausliefern.

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