ADAC: BGH stärkt Position von Dieselbesitzern bei Klagen

Auch der ADAC hat die Feststellungen des Bundesgerichtshofs (BGH) zu illegaler Diesel-Abgastechnik begrüßt. "Damit ist in diesem Punkt endlich Rechtssicherheit geschaffen", teilte der Autofahrerclub am Freitag mit.
dpa |
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Berlin/München - Auch der ADAC hat die Feststellungen des Bundesgerichtshofs (BGH) zu illegaler Diesel-Abgastechnik begrüßt. "Damit ist in diesem Punkt endlich Rechtssicherheit geschaffen", teilte der Autofahrerclub am Freitag mit. Der Beschluss des BGH stärke vor allem die Position von Kunden, die sich bereits in laufenden rechtlichen Auseinandersetzungen mit Händlern befänden. Allerdings seien Sachmängelrechte im Dieselskandal bereits verjährt, so dass keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden könnten.

Der Bundesgerichtshof stuft illegale Abschalteinrichtungen der Abgasreinigung laut einer Mitteilung vom Freitag als "Sachmangel" ein. Der ADAC hält auch die Tatsache für wichtig, dass die Ersatzlieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs aus aktueller Produktion für möglich gehalten werde. Dies hätten unterinstanzliche Gerichte bislang unterschiedlich entschieden.

Die Frage, ob und inwieweit die Hersteller zur Verantwortung gezogen werden könnten, sei allerdings offen geblieben, so der ADAC. "Dazu, ob es sich beim Verkauf der betreffenden Diesel-Fahrzeuge um eine vorsätzlich verschuldete Schädigung durch den Hersteller handelt, hat sich der BGH leider nicht geäußert." Damit seien auch Fragen der Musterfeststellungsklage gegen VW nicht betroffen.

ADAC unterstützt eine Musterfeststellungsklage von Verbraucherschützern gegen VW - stellvertretend für betroffene Kunden.

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