Abtreibungsgegner unterliegt Limburger Bischof
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Im Rechtsstreit um umstrittene Äußerungen über den Limburger Bischof Georg Bätzing hat ein Abtreibungsgegner aus Bayern eine Niederlage erlitten. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt untersagte es ihm am Donnerstag, weiter zu behaupten, Bätzing unterstütze die "Abtreibungsindustrie". Die Behauptung sei nicht von der im Grundgesetz geschützten Meinungsfreiheit gedeckt, so die Richter. Sie bestätigten damit ein gleichlautendes Urteil des Landgerichts Frankfurt und gaben der Unterlassungsklage des Bischofs statt. Der Abtreibungsgegner hatte dagegen Berufung eingelegt. (AZ 16 U 38/19)
Anlass des Rechtsstreits war der "Sternengarten" auf einem Wiesbadener Friedhof. Dort sollen nach dem Willen des Bistums Limburg auch Embryonen und Feten aus Schwangerschaftsabbrüchen eine würdige Beisetzung mit kirchlicher Begleitung erhalten. Der bayerische Abtreibungsgegner zog daraus den Schluss, dass sich der Bischof damit aktiv für die Abtreibungspraxis einsetze. Er veröffentlichte ein Foto Bätzings mit einer entsprechenden Sprechblase. Das Bild wurde auf einem Kleinlaster befestigt, der während der Frühjahrsversammlung der deutschen Bischöfe in Fulda abgestellt wurde.
Das OLG sah das als unzulässig an. Die Auffassung des Bischofs, wonach auch abgetriebenen Feten eine würdevolle Beisetzung ermöglicht werden solle, bringe "einen besonderen Respekt vor dem Leben zum Ausdruck", heißt es im Urteil. Die Behauptungen des Abtreibungsgegners enthielten deshalb einen "unwahren Kern". Die OLG-Richter ließen keine Revision vor dem Bundesgerichtshof zu. Dem unterlegenen Abtreibungsgegner bleibt damit lediglich die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde.
Bistumssprecher Stephan Schnelle nannte die Entscheidung sehr erfreulich. "Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut und muss geschützt werden. Wenn jedoch bewusst Unwahrheiten über einen Menschen publiziert werden und verbreitet werden, wird dieses Gut missbraucht", erklärte er.