Absurdes Rauchverbot.

Skurrile Regelung: Rauchen im Bierzelt erlaubt und am Spielplatz verboten? Stadt droht Freiluft-Rauchern mit Kippen-Knöllchen.Die Bierzelt-Besitzer freuen sich, alle anderen wundern sich nur.
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Wenn Sohnemann den Sandkasten unsicher macht, darf sich Marzena ab sofort kein Kippchen mehr gönnen.
Bayernpress Wenn Sohnemann den Sandkasten unsicher macht, darf sich Marzena ab sofort kein Kippchen mehr gönnen.

Skurrile Regelung: Rauchen im Bierzelt erlaubt und am Spielplatz verboten? Stadt droht Freiluft-Rauchern mit Kippen-Knöllchen.Die Bierzelt-Besitzer freuen sich, alle anderen wundern sich nur.

NÜRNBERG Rauchverbot bizarr: Während geschlossene Räume wie Raucherclubs und nun auch auf einmal wieder Bierzelte zugequalmt werden dürfen, ist das Freiluft-Paffen an Spiel- und Sportplätzen – die Stadt veröffentlichte eigens eine Pressemitteilung – seit 1. Januar streng verboten!

„Und ab jetzt werden wir das auch kontrollieren“, kündigt Horst Grempel-Heidingsfelder, Verwaltungsleiter des Gartenbauamts, an. In aller Ruhe auf der Parkbank ein Pfeifchen schmauchen, während der liebe Nachwuchs im Sandkasten buddelt, nach dem Tischtennis-Match mit den Kumpels gemütlich auf der Steinplatte bei einem Zigarettchen zusammen sitzen – all das ist untersagt!

Knölchen bis 20 Euro

Wer beim Qualmen auf Spiel- oder Sportplätzen erwischt wird, kassiert von den Blauuniformierten der Parkaufsicht zunächst einen Anpfiff – und, „bei bewusstem Missachten“ (Grempel-Heidingsfelder), einen Bußgeldbescheid: „Wie hoch der ausfällt, haben wir noch nicht festgelegt“, räumt der Verwaltungsleiter ein, hält aber Kippen-Knöllchen „von bis zu 20 Euro“ für realistisch.

„Keine schlechte Idee“, meint Marzena (24) aus Gostenhof. Mit Söhnchen Farfus (4) besucht sie täglich den Spielplatz am Jamnitzer Platz, und gönnt sich, während Filius Sandburgen baut, schon mal eine Fluppe – „besser wäre es allerdings, zu verzichten“, gibt sie zu, schließlich sollten die Erwachsenen „Vorbild sein“.

Doch die Neuregelung birgt Probleme: Denn obwohl das Gesetz – „ein Landesgesetz, kein kommunales“, wie Grempel-Heidingsfelder betont – eindeutig klingt, weiß man auch im Gartenbauamt noch nicht so recht, wie man mit eventuellen „Spitzfindigkeiten“ umzugehen hat: So kann Grempel-Heidingsfelder „nicht hundertprozentig“ beantworten, ob die im Gesetzestext angeführten „Sportplätze“ auch Zuschauerränge miteinschließen. Primär gehe es ohnehin um „Kinderspielplätze, die räumlich begrenzt“, also mit Zaun oder Mauer von der Straße abgegrenzt sind.

Auch werde es „keine Hetzjagden auf Raucher“ geben, beteuert der Verwaltungsleiter, „wir schicken keine Polizisten los.“ Allerdings: „Vor allem, wenn sich jemand vom blauen Dunst belästigt fühlt“, werden wir eingreifen“, stellt er klar.

Steffen Windschall

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