Abgeschleppt und zerkratzt
NÜRNBERGAuto abgeschleppt, Wagen kaputt: Meike traute ihren Augen nicht, als sie letzten August zu ihrem Toyota ging – die Nürnbergerin hatte gegenüber ihres Hauses geparkt. Am nächsten Tag stand der PKW plötzlich direkt vor der Tür! Er war einfach abgeschleppt und umgeparkt worden – obwohl das Auto ordnungsgemäß abgestellt war! Grund: Bauarbeiten in der Straße, die aber nicht angekündigt waren.
Böse Überraschung
Das war schon ärgerlich genug, die wirklich böse Überraschung folgte noch: Ihr Auto war großflächig zerkratzt. Schaden: 2400 Euro! Für die alleinerziehende Mutter ein Haufen Geld, zu dem noch mehr kommen sollte! Sie verklagte den Abschleppdienst auf Schadensersatz. Meike musste noch einen Gutachter bezahlen, der ihr bestätigte, dass die Kratzer typische Abschleppschäden sind (800 Euro), außerdem 500 Euro für einen Mietwagen, den sie während der Reparatur für den Weg zur Arbeit brauchte, dazu Auslagen für den Anwalt. Ihre Versicherung stufte sie zudem zurück.
Am Donnerstag dann ging die Sache vor Gericht. Meike fiel erneut aus allen Wolken: Sie verlor! Grund: Sie konnte dem Abschlepper trotz Gutachten, nicht hinreichend beweisen, dass er Schuld an den Schäden hatte. Der Sachverständige der Gegenseite machte glaubhaft, dass sie auch anderweitig entstanden sein könnten. Am Ende stand Aussage gegen Aussage. Meike konnte es nicht fassen: „Jetzt hab ich Schulden an der Backe und kann nichts dafür.“ mp
Wie schwer es ist, in einem solchen Fall Recht zu bekommen, bestätigt der ADAC - und gibt in der Freitagsausgabe Ihrer Abendzeitung hilfreiche Tipps!