A8: Betrunkener Lkw-Fahrer stürzt Böschung hinab

Ein betrunkener Lkw-Fahrer ist am Montagabend von der A8 abgekommen und in einer Böschung gelandet. Er wurde leicht verletzt. Später stellte sich heraus, dass der Unfallfahrer per Haftbefehl gesucht wurde.
AZ/dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Bilder vom Unfallort in Neukirchen.
FDL/Lamminger 6 Bilder vom Unfallort in Neukirchen.
Bilder vom Unfallort in Neukirchen.
FDL/Lamminger 6 Bilder vom Unfallort in Neukirchen.
Bilder vom Unfallort in Neukirchen.
FDL/Lamminger 6 Bilder vom Unfallort in Neukirchen.
Bilder vom Unfallort in Neukirchen.
FDL/Lamminger 6 Bilder vom Unfallort in Neukirchen.
Bilder vom Unfallort in Neukirchen.
FDL/Lamminger 6 Bilder vom Unfallort in Neukirchen.
Bilder vom Unfallort in Neukirchen.
FDL/Lamminger 6 Bilder vom Unfallort in Neukirchen.

Teisendorf - Ein per Haftbefehl gesuchter Lastwagenfahrer hat sein Fahrzeug bei Teisendorf (Lkr. Berchtesgadener Land) in eine Böschung am Straßenrand gefahren.

Er sei leicht verletzt ins Krankenhaus gebracht worden, sagte ein Sprecher der Polizei am Dienstag. Wegen eines ähnlichen Falles wurde der Mann bereits in Baden-Württemberg gesucht.

Lkw-Fahrer erwartet Anzeige

Der Lastwagen war demnach am Montag auf der Autobahn 8 in Richtung München immer wieder an der Leitplanke entlang gestreift. Auf Höhe des Ortsteils Neukirchen habe keine Schutzplanke das Fahrzeug mehr aufhalten können, sodass der Wagen in einen Graben abrutschte.

Ein Alkoholtest zeigte laut Polizei einen Wert im Bereich der Fahruntüchtigkeit an. Den Kraftfahrer erwartet nun eine Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs. Sein Führerschein wurde im abgenommen.

Lesen Sie auch: Bei Vilsbiburg - Audi-Fahrer überschlägt sich mehrfach

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.