87-jähriger Käsedieb verurteilt

Aichach (dpa/lby) - Er rechtfertigte seine Tat mit akutem Heißhunger - jetzt hat das Amtsgericht Aichach einen 87-jährigen Käsedieb verurteilt. Es verhängte eine Freiheitsstrafe von drei Monaten zur Bewährung gegen den Mann, der in einem Reformhaus drei Stücke Käse im Wert von 4,55 Euro hatte mitgehen lassen. Dabei hatte der Senior zum Tatzeitpunkt im März nicht nur genug Geld, um die Ware zu bezahlen, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Er bezahlte auch andere Artikel in dem Geschäft, zum Beispiel Dinkelsamen.
Und: Der Langfinger hatte nicht zum ersten Mal zugeschlagen. Er war den Angaben nach mehrfach einschlägig vorverurteilt und beging die Tat unter offener Bewährung. Das heißt, dass er zuletzt ebenfalls zu einer Freiheitsstrafe zur Bewährung wegen Diebstahls verurteilt worden war und sich eigentlich kein neues Delikt erlauben durfte.
Vier Jahre lang darf der Senior nun keine weitere Straftaten begehen - oder er muss doch noch ins Gefängnis, wie eine Gerichtssprecherin erklärte. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.