8-Jähriger randaliert: 10000 Euro Schaden!

Am Melanchthonplatz hat er mit einem Kumpel (12) Müll angezündet – die Flammen griffen auf Autos über, Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt?
von  Abendzeitung
Hier brannte es lichterloh: Die abgefackelten Abfall-Container am Melanchthonplatz in der Südstadt wurden gleich durch neue ersetzt.
Hier brannte es lichterloh: Die abgefackelten Abfall-Container am Melanchthonplatz in der Südstadt wurden gleich durch neue ersetzt. © bayernpress

Am Melanchthonplatz hat er mit einem Kumpel (12) Müll angezündet – die Flammen griffen auf Autos über, Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt?

NÜRNBERG Für Eltern sind das schlimmste Schreckmomente: Die Polizei bringt die kleinlauten Kinder nach Hause, sie haben etwas angestellt. Im aktuellen Fall eine Randale, die einen Schaden von mehr als 10000 Euro anrichtete: Zwei Buben, erst acht und zwölf Jahre alt, hatten am Nürnberger Melanchthonplatz Zeitungspapier angezündet. Die Folge: Kurz danach brannten ein Altglas- und Müllcontainer, Gelbe Säcke und zwei Autos!

Der dichte Qualm schreckte die Anwohner hoch. Als die Feuerwehr kam, brannten bereits drei Container und die Autos, die neben den Containern geparkt waren. Noch während der Löscharbeiten übergab ein Passant die beiden Übeltäter der Polizei. Vermutlich hatte er die Kids beobachtet. Und: Er hatte auch ein Feuerzeug bei den Kindern entdeckt...

Im schlimmsten Fall muss der Ältere als Erwachsener zahlen

Die Frage nach dem Feuerzeug wird auch die Versicherungen der Eltern interessieren: Wie sind die beiden Jungs da herangekommen? Haben rauchende und unaufmerksame Eltern es in Reichweite der Kinder liegen gelassen? Und bei vielen Eltern schießt wohl auch der Gedanke an die Aufsichtspflicht durch den Kopf.

Hier kann Wolfgang Wirges von der Nürnberger Versicherung beruhigen: „Die Eltern haben durch die Haftpflicht ausreichend Versicherungsschutz. Auch, wenn die Aufsicht verletzt wurde.“ Doch es geht um die Verursacher, die Kinder. „Die Frage wird geklärt, ob ein Vorsatz dabei war.“ Erst ab 14 sind Kinder strafmündig. Trotzdem wird der Zwölfjährige befragt werden: Hätte er sich nicht ausmalen können, dass das brennende Papier erst die Container und dann die Autos in Brand setzte? „Das sind Fragen, die im Einzelfall geklärt werden müssen“, so Wirges.

Im schlimmsten Fall kann dem Älteren der Buben drohen, dass Geschädigte – etwa die Autobesitzer – gegen ihn Ansprüche durchsetzen, die der Junge als Erwachsener ersetzen muss. Doch jetzt wird’s eine Strafe erstmal nur von den Eltern geben.

S. Will

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