7 Jahre Knast für den brutalen U-Bahn-Schläger
Minas T. wollte sich mit Alkohol rausreden. Der Richter hielt dagegen: „Er ist trotzdem voll schuldfähig.“
NÜRNBERG Und er wusste doch, was er tat ... Minas T. (25) prügelte einen Mann im im Suff fast zu Tode, versuchte ihn sogar mehrfach auf die U-Bahn-Gleise zu stoßen. Die völlig enthemmte Gewaltorgie erschütterte Franken – und wirkte wie die Tat eines Wahnsinnigen! Tatsächlich saß der 25-Jährige in den letzten Monaten vor seiner Gerichtsverhandlung nicht in U-Haft, sondern in einer psychiatrischen Klinik. Am Dienstag fiel das überraschende Urteil: Sieben Jahre Knast statt Psycho-Anstalt für den Deutsch-Griechen!
Bis zum Schluss behauptete Minas T., sich an seine brutale Prügel-Attacke im Dezember 2009 im Nürnberger U-Bahnhof Langwasser-Mitte nicht erinnern zu können. Der Grund: Black-Out wegen Alkohols! Richter Richard Caspar aber ließ bei seinem Urteil keine Ausreden gelten.
Nur weil das Opfer ihm kein Feuer geben konnte, tickte er völlig aus
Minas T. hatte am Abend der Tat zwar viel getrunken und Marihuana geraucht. Außerdem leidet er an einer Persönlichkeitsstörung, die ihn selbst bei belanglosen Kleinigkeiten explodieren lässt wie einen überhitzten Dampfkochtopf. Der Richter hält ihn aber trotzdem für voll schuldfähig: „Der Alkohol hat vielleicht seine Hemmschwelle gesenkt, Minas T. wusste aber trotzdem noch, was er tat.“
Nur weil das Opfer ihm kein Feuer geben konnte, tickte der Nürnberger völlig aus. Er prügelte auf John S. (36) ein, stieß ihn Richtung Gleise. Als der Amerikaner dann wehrlos am Boden lag, trat Minas T. mehrmals mit voller Wucht auf den Kopf des Opfers ein. Dass John S. die schweren Kopfverletzungen überlebte, grenzt an ein Wunder.
„Dass ein unbescholtener Mann von einem Fremden grundlos in der Öffentlichkeit zusammengeschlagen wird, dass beeinträchtigt das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erheblich“, so der Richter. Minas T. bekam von ihm eine deutliche Warnung mit auf den Weg: „Sollte es, wenn Sie diese Strafe verbüßt haben, zu einem Rückfall kommen, dann droht die Sicherungsverwahrung.“ M. Pfefferer