67 Polizisten in Bayern vom Dienst suspendiert

München (dpa/lby) - In Bayern sind 67 Polizisten suspendiert. Die Vorwürfe gegen sie reichen von Drogenbesitz, Kinderpornografie bis hin zur Zugehörigkeit zu sogenannten Reichsbürgern, wie aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage von FDP-Fraktionschef Martin Hagen hervorgeht.
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Ein Blaulicht an einer Polizeistreife. Foto: Lino Mirgeler/dpa/Symbolbild
dpa Ein Blaulicht an einer Polizeistreife. Foto: Lino Mirgeler/dpa/Symbolbild

München (dpa/lby) - In Bayern sind 67 Polizisten suspendiert. Die Vorwürfe gegen sie reichen von Drogenbesitz, Kinderpornografie bis hin zur Zugehörigkeit zu sogenannten Reichsbürgern, wie aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage von FDP-Fraktionschef Martin Hagen hervorgeht. 20 der suspendierten Beamten seien vorläufig aus dem Dienst entfernt worden (Stand: 01. April).

Wird ein Polizist suspendiert, kann ihm nach § 39 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) die "Führung der Dienstgeschäfte" verboten werden. Dazu reicht schon ein Verdacht.

Der Beamte kann aber auch gleich nach Art. 39 Bayerisches Disziplinargesetz(BayDG) vorläufig aus dem Dienst enfernt werden. Der Polizist wird dann wahrscheinlich entlassen, er verliert vermutlich seinen Beamtenstatus oder den Anspruch auf Pension.

In 25 Fällen wurde nach Angaben des Innenministeriums Anklage erhoben, gegen sieben Polizisten erging ein Strafbefehl. Zuerst hatte die "BILD" darüber berichtet.

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