60 Tage gefesselt: Vorfall beschäftigt Landtag

Der Patient ist so gut wie bewegungsunfähig gewesen. Seit mehr als einem Jahr wird gegen die Klinik ermittelt.
von  Helmut Reister
Neben den Handgelenken sind bei dem betroffenen Patienten 60 Tage lang auch noch sieben weitere Punkte am Körper fixiert gewesen.
Neben den Handgelenken sind bei dem betroffenen Patienten 60 Tage lang auch noch sieben weitere Punkte am Körper fixiert gewesen.

Der Patient ist so gut wie bewegungsunfähig gewesen. Seit mehr als einem Jahr wird gegen die Klinik ermittelt.

Die 60-tägige Dauerfixierung eines Patienten im Bezirkskrankenhaus Taufkirchen/Vils (AZ berichtete) beschäftigt jetzt auch den Landtag. Der Petitionsausschuss hat die Akten angefordert. Seit mehr als einem Jahr ermittelt die Landshuter Staatsanwaltschaft gegen die damals in der Klinik verantwortlichen Ärzte wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung und Verstößen gegen die ärztliche Sorgfaltspflicht. Ob die Dauerfixierung unter diesen Gesichtspunkten gerechtfertigt war, soll nach Angaben von Oberstaatsanwältin Hildegard Bäumler-Hösl jetzt ein Rechtsgutachten klären. Ein erster Anlauf dazu ist gescheitert.

Der mit der Begutachtung von der Staatsanwaltschaft beauftragte Experte hat sich für befangen erklärt. „Wir haben den Fall jetzt an die Rechtsmedizin zur Begutachtung abgegeben“, erklärte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Der damals verantwortliche Chefarzt, gegen den ebenfalls ermittelt wird, hatte gegenüber einem Fernsehsender die Vorgehensweise gerechtfertigt. Es habe keine andere Möglichkeit gegeben, um sich und andere zu schützen, äußerte er sich in dem TV-Interview.

Der Patient, sagte der Chefarzt, habe ihn und zwei Mitarbeiter tätlich angegriffen, mit Mord bedroht und eine Gefahr dargestellt. Der Patient selbst, der sich für eine Frau hält und in einem seelischen Zwiespalt lebt, befand sich damals in dem für Frauen ausgelegten Bezirkskrankenhaus in Taufkirchen. Inzwischen wurde er wieder nach Straubing in die „Männer-Psychiatrie“ zurückverlegt. Aus den Patientenunterlagen, die in die Öffentlichkeit gelangten, geht hervor, dass der Patient immer wieder mit einer Fixierung ruhig gestellt wurde.

Auch kurz nach der 60 Tage dauernden Zwangsmaßnahme wurde er offenbar erneut ans Bett gebunden. Während der Langzeitruhigstellung war er zunächst wochenlang an neun Stellen, später an fünf Stellen fixiert und komplett bewegungsunfähig.

Nach Bekanntwerden der zweimonatigen Ruhigstellung des Patienten rumorte es in den Sozialen Netzwerken, viele Medien berichteten. Die Ermittlungen kamen aber erst durch eine Anzeige durch den Mollath-Unterstützerkreis in Gang. Von dort wird erneut harte Kritik am schleppenden Tempo und einer unzureichenden Auswertung der Unterlagen geübt, die der Anzeige beigefügt waren. Oberstaatsanwältin Hildegard Bäumler-Hösl weist dies zurück.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.