500.000 Euro: Maly verklagt Beckstein

Nach einem gewinnträchtigen Leasinggeschäft Nürnbergs verlangte der Freistaat Bayern Subventionen zurück. Oberbürgermeister Maly ließ klagen - und gewann.
von  Abendzeitung

Nach einem gewinnträchtigen Leasinggeschäft Nürnbergs verlangte der Freistaat Bayern Subventionen zurück. Oberbürgermeister Maly ließ klagen - und gewann.

NÜRNBERG/ANSBACH So leicht lässt sich Nürnbergs Oberbürgermeister Ulrich Maly (SPD) das Geld auch wieder nicht aus der Tasche ziehen. In seinem Auftrag verklagte das Rechtsamt niemand Geringeren als den Freistaat Bayern, vertreten durch Ministerpräsident Günther Beckstein – und sparte sich dadurch die Zahlung von einer halben Million Euro. Das Verwaltungsgericht in Ansbach stellte sich nämlich auf die Seite der Kommune.

Hintergrund des juristischen Schlagabtausches war ein kompliziertes so genanntes „Cross Border Leasing“-Geschäft. Das schloss die Stadt um die Jahrtausendwende herum mit einem amerikanischen Unternehmen ab. An das vermietete die Stadt das Klärwerk samt des dazugehörigen Kanalnetzes – um es dann wieder zurückzumieten.

Solche Geschäfte, die inzwischen nicht mehr von den Kommunen des Freistaates abgeschlossen werden dürfen, haben für beide Seiten finanzielle Vorteile. Im vorliegenden Fall verschafften sich die Amerikaner steuerliche Vorteile durch Abschreibungen, und Nürnberg konnte mit dem sofort fälligen Erlös aus dem Leasingvertrag auf die Kosten eines Darlehens verzichten, um das sie ohne die Zahlung aus Übersee nicht herumgekommen wäre. Der Freistaat verlangte nun wegen des unerwarteten Gewinns einen Teil der Subventionen zurück, die die Stadt für die Errichtung des Klärwerks aus der Landeskasse erhalten hatte.

Doch diese Forderung ist nach Überzeugung der Ansbacher Verwaltungsrichter rechtswidrig. Die Stadt darf die 530000 Euro behalten. hr

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