500 Millionen Euro Corona-Hilfen für Soziales und Kultur

Im Kampf gegen die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie wachsen in Bayern täglich finanzielle Not und Begehrlichkeiten. Trotz sinkender Steuereinnahmen greift der Freistaat mal wieder tief in die Tasche.
dpa |
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Albert Füracker (CSU), Finanzminister von Bayern. Foto: Sven Hoppe/dpa-Pool/dpa/Archivbild
dpa Albert Füracker (CSU), Finanzminister von Bayern. Foto: Sven Hoppe/dpa-Pool/dpa/Archivbild

München (dpa/lby) - Die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie in Bayern sind noch lange nicht absehbar. Mit einem rund 500 Millionen Euro teuren Förderprogramm für den sozialen und kulturellen Bereich will der Freistaat weitere Härten infolge der Corona-Pandemie abfedern. Das hat das Kabinett am Dienstag in München beschlossen.

Darüber hinaus muss sich Bayern auf massive Steuermindereinnahmen einstellen. Rund 150 000 Anträge auf Steuererleichterungen von Unternehmen seien wegen der Corona-Krise bereits bewilligt, teilte Finanzminister Albert Füracker (CSU) mit. Für den Staatshaushalt werde sich dies "recht dramatisch" auswirken, es sei mit Mindereinnahmen von 3,4 Milliarden Euro zu rechnen. Nach einer Schätzung des Bundesfinanzministeriums dürften dem Freistaat sogar Steuermindereinnahmen von rund 5 Milliarden Euro drohen.

Um die Corona-Hilfen gewähren zu können, sei es unumgänglich, für den Freistaat neue Schulden aufzunehmen, betonte Füracker. Bislang summiere sich der Bedarf auf rund 12,5 Milliarden Euro, darunter 5 Milliarden Euro Soforthilfen und 2,5 Milliarden Euro für das Gesundheitsressort. "Wir brauchen das Geld, um den Menschen zu helfen", betonte Füracker. Aus diesem Grund sei es auch notwendig, dass der Landtag am Freitag einen zweiten Nachtragshaushalt von weiteren zehn Milliarden Euro an Kreditermächtigungen freigebe.

Die beschlossenen Förderungen in der Übersicht:

KLINIKEN: Nachdem die Staatsregierung die Krankenhäuser und andere Einrichtungen der stationären Versorgung zur Ausweitung der Behandlungskapazitäten für Corona-Patienten in die Pflicht genommen hat, sollen die Häuser nun Liquiditätshilfen bekommen. In Summe stehen 138 Millionen Euro zur Verfügung. Die Träger von der Häuser erhalten pro Covid-Patient und Behandlungstag eine Sonderzahlung von 70 Euro. Reine Privatkliniken erhalten 280 Euro Ausgleichszahlungen pro Tag und Bett. Reha-Kliniken bekommen als Ergänzung zu den Bundesgeldern ebenfalls 50 Euro pro Tag.

KOMMUNEN: Zur Kompensation drohender Steuermindereinnahmen will die Staatsregierung die Zahlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden kurzfristig stärken. Dazu sollen die ohnehin geplanten Zuweisungen des Landes in Höhe von zwei Milliarden Euro schneller ausgezahlt werden. Schon im Mai soll die erste Tranche von einer Milliarde Euro fließen. Zudem sollen die Regelungen für Kassenkredite gelockert werden, dadurch können die Kommunen selbst Schulden aufnehmen.

KUNST UND KULTUR: Die rund 30 000 in der Künstlersozialkasse versicherten Solo-Künstler im Land sollen für drei Monate 1000 Euro im Monat erhalten. Bedingung ist, dass ihre fortlaufenden Einnahmen aufgrund der Pandemie nicht ausreichen. Das Wissenschaftsministerium legt die genauen Fördergrundsätze fest. Auch für die nichtstaatlichen Kunst- und Kultureinrichtungen einschließlich der Sing- und Musikschulen sind zehn Millionen Euro eingeplant. Davon können über 300 Einrichtungen profitieren.

STUDENTENWERKE: Wegen der geschlossene Mensen und Cafeterien an den Hochschulen besteht auch hier die Gefahr einer massiven wirtschaftlichen Schieflage. Der Fördertopf stellt daher fünf Millionen als Hilfen Verfügung.

KINDERTAGESBETREUUNG: 170 Millionen stellt der Freistaat für Beiträge in den geschlossen Kindertagesstätten zur Verfügung. Somit sollen Eltern entlastet werden, da diese bisher weiter zahlen mussten.

SOZIALE DIENSTE: Da die bisherigen Hilfsprogramme hier oft Lücken lassen, erhalten die 58 Jugendherbergen, 30 Schullandheime, 12 Jugendbildungsstätten und 11 Familienferienstätten eine Entschädigung von 60 Prozent der entfallenden Einnahmen. 26 Millionen Euro stehen dazu bereit. Auch für kleinere Träger sozialer Einrichtungen wie Ehe- und Familienberatungsstellen, Jugendwerkstätten, Mütterzentren oder Frauenhäuser gibt es 5 Millionen Euro.

SPORT: Die Vereinspauschale des Freistaats für Sportvereine und Schützenvereine wird auf 40 Millionen Euro verdoppelt.

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