40 Jahre nach der Tat: 57-Jähriger wegen Mordes vor Gericht

Aschaffenburg (dpa/lby) - Ein 57 Jahre alter Mann muss sich heute vor dem Landgericht Aschaffenburg verantworten, weil er vor 40 Jahren einen Sexualmord an einem jungen Mädchen begangen haben soll. Der Mann sitzt seit Mai in Untersuchungshaft.
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Ein Justizbeamter steht im Sitzungssaal. Foto: Angelika Warmuth/dpa/Archivbild
dpa Ein Justizbeamter steht im Sitzungssaal. Foto: Angelika Warmuth/dpa/Archivbild

Aschaffenburg (dpa/lby) - Ein 57 Jahre alter Mann muss sich heute vor dem Landgericht Aschaffenburg verantworten, weil er vor 40 Jahren einen Sexualmord an einem jungen Mädchen begangen haben soll. Der Mann sitzt seit Mai in Untersuchungshaft. Die Ermittler waren Jahrzehnte nach der Tat auf ihn gekommen, nachdem sie ihm die Spuren einer Bisswunde zuordnen konnten, die er der 15-Jährigen im Dezember 1979 zugefügt haben soll.

Der Fall ist einer der sogenannten Cold Cases, die Ermittler auch nach Jahren weiterverfolgen. Inzwischen gemachte Fortschritte in der Kriminaltechnik helfen oft, Spuren, die früher nicht zugeordnet werden konnten, zweifelsfrei auszuwerten. Die Anklage wirft dem Mann vor, das Mädchen damals nach einem Stenokurs in den Aschaffenburger Schlosspark gebracht, sich an ihr vergangen und sie dann getötet zu haben. Die Leiche wurde am Folgetag in der Parkanlage am Mainufer gefunden.

Der Prozess gegen den 57-Jährigen wird trotz seines inzwischen erreichten Alters nach den Bestimmungen des Jugendstrafrechts geführt - der Angeklagte war zur Tatzeit 17 Jahre alt. Bruder und Schwester des Opfers treten als Nebenkläger auf. Als Straftatbestand kommt ausschließlich Mord infrage - eine Verurteilung etwa wegen Totschlags ist nicht möglich, weil das Verbrechen dann bereits verjährt wäre. Mord kann nach deutschem Recht nicht verjähren.

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