33-Jähriger muss wegen Trunkenheit im Verkehr in Haft

Neuhaus am Inn (dpa/lby) - Eine Routinekontrolle auf einem Rastplatz in Niederbayern ist einem 33-Jährigen zum Verhängnis geworden. Der Mann muss für 58 Tage ins Gefängnis, weil ein Haftbefehl gegen ihn vorlag, wie die Bundespolizei am Montag mitteilte.
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Eine Polizeistreife fährt zu einem Einsatz. Foto: Patrick Seeger/dpa
dpa Eine Polizeistreife fährt zu einem Einsatz. Foto: Patrick Seeger/dpa

Neuhaus am Inn (dpa/lby) - Eine Routinekontrolle auf einem Rastplatz in Niederbayern ist einem 33-Jährigen zum Verhängnis geworden. Der Mann muss für 58 Tage ins Gefängnis, weil ein Haftbefehl gegen ihn vorlag, wie die Bundespolizei am Montag mitteilte.

Bei der Kontrolle am Samstag auf einer Rastanlage an der Bundesstraße 12 nahe der österreichischen Grenze sei den Beamten aufgefallen, dass der Mann wegen Trunkenheit im Verkehr im Februar dieses Jahres zu einer Geldstrafe von 2900 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden war. Die Strafe sei aber nicht vollstreckt worden, weil der Mann im Ausland untergetaucht sei, hieß es. Details zu dem damaligen Fall lagen der Polizei zunächst nicht vor.

Die Geldstrafe habe der Mann nicht zahlen können und sei deshalb in die Justizvollzugsanstalt Straubing gebracht worden, sagte ein Sprecher. Bei der Kontrolle auf dem Rastplatz in Neuhaus am Inn ergab ein Atemalkoholtest übrigens den Wert von 3,15 Promille. Doch diesmal sei der Mann nicht selbst gefahren, sagte der Sprecher.

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