3 Jahre Haft: Marcus von Anhalt wegen Steuerhinterziehung verurteilt

Nach vier Monaten Verhandlung hat das Landgericht Augsburg am Donnerstag das Urteil im neuen Steuerprozess gegen Marcus Prinz von Anhalt verkündet. Der selbsternannte Protz-Prinz muss für drei Jahre hinter Gittern.
dpa,az |
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Muss er wieder ins Gefängnis? Der selbst ernannte Protz-Prinz Marcus von Anhalt.
dpa Muss er wieder ins Gefängnis? Der selbst ernannte Protz-Prinz Marcus von Anhalt.

Augsburg - Die Staatsanwaltschaft hatte für den 49-Jährigen dreieinhalb Jahre Haft gefordert, weil er durch das unzulässige Absetzen seiner privaten Luxusautos fast 660 000 Euro Steuern habe hinterziehen wollen.

Dieser Forderung folgte das Gericht nicht ganz. Das Landgericht Augsburg verurteilte Marcus von Anhalt zu drei Jahren Haft. Da der 49-Jährige bereits mehr als zwei Jahre in Untersuchungshaft saß, muss er allerdings eventuell nicht mehr in Haft. Nach Verbüßen von zwei Dritteln der Strafe wird die Reststrafe oftmals zur Bewährung ausgesetzt.

Marcus von Anhalt: "Der beste Lude hat den besten Benz – so ist das"

In einem ersten Prozess in Augsburg war der selbst ernannte "Protzprinz" und Bordellbesitzer zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil aber auf, weil die geschäftliche Nutzung von Rolls Royce, Porsche und Co. nicht ausreichend geprüft gewesen sei.

Die Verteidiger des 49-Jährigen, der Anfang des Monats an der Sat.1-Show "Promi Big Brother" teilgenommen hatte, halten ihren Mandanten für unschuldig. Es habe sich ausschließlich um Geschäftswagen gehandelt. Da der BGH aber grundsätzlich am Schuldspruch festhielt und ein Freispruch daher nicht möglich ist, forderten die Verteidiger eine Strafe, durch die der 49-Jährige nicht mehr ins Gefängnis muss.

Der Angeklagte, der als Marcus Eberhardt geboren wurde und den adelig klingenden Namen von Frederic Prinz von Anhalt gekauft hatte, hat bereits mehr als zwei Jahre in Untersuchungshaft gesessen. Der Haftbefehl ist mittlerweile aufgehoben.

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