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2G-Regel für Einzelhandel in Bayern gekippt: Es könnte teuer werden

Der AZ-Korrespondent Ralf Müller zum Ende der 2G-Regel im bayerischen Einzelhandel.
Ralf Müller |
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Die 2G-Regel für den Einzelhandel sorgt seit Beginn der Pandemie für Diskussionen. (Symbolbild)
Die 2G-Regel für den Einzelhandel sorgt seit Beginn der Pandemie für Diskussionen. (Symbolbild) © Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa

Was schief gehen kann, wird schief gehen. Diese dem US-Ingenieur Edward A. Murphy zugeschriebene Weisheit gilt auch und besonders für Gesetze und Verordnungen. Wenn darin etwas angreifbar ist, dann fällt es den Urhebern auf die Füße.

Was zählt zum "alltäglichen Bedarf"?

So geschehen mit der unaussprechlichen Verordnung, die Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie in Bayern festlegt. Die Abgrenzung zwischen Geschäften des "alltäglichen Bedarfs" und sonstigen Läden war von Beginn der Pandemie an ein Zankapfel.

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Während der "tägliche Bedarf" ursprünglich in Lebensmitteln und Hygieneartikeln gesehen wurde, uferte er bald bis auf Bau- und Gartenmärkte, Bekleidungs- und Spielzeugwarengeschäfte aus. So blieben letztlich nicht mehr viele andere Betriebe übrig. Und die fühlten sich von der Politik verständlicherweise veralbert und benachteiligt.

Es könnte teuer werden

Im Anschluss an den Beschluss stellen sich nun weitere Fragen: zum Beispiel die nach Schadenersatz für Umsatzeinbußen in Folge eines rechtswidrigen staatlichen Eingriffs. Es könnte also sogar teuer werden für den bayerischen Staat - beziehungsweise: Steuerzahler.

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  • Schubri am 21.01.2022 19:49 Uhr / Bewertung:

    Söder sollte den Weg für einen Neuanfang frei machen.

  • Monacoheinz am 21.01.2022 14:48 Uhr / Bewertung:

    Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Unsere Familie hat in den Geschäften - z.B. bei Hirmer, bei Wormland, WMF etc. - während der 2G und 2G-plus Regeln gerne eingekauft, gerade weil wir sicher sein konnten, dass dort nur Geimpfte und Genesene anwesend waren und wir nicht auf hustende und schneuzende Impfverweigerer und ihre Millionen Aerosole treffen konnten.
    Das ist nun vorbei, also bleiben wir wieder den Geschäften und den bedenkenlosen Omikron-Verteilern fern und bestellen im Internet.
    Offensichtlich ist ja nun die staatliche Maxime auf Bundes- und vor allem auch Landesebene, das Virus einfach laufen zu lassen, sich nicht länger mit obrigkeitlichen Einschränkungen unbeliebt zu machen und zu hoffen, dass die auf uns zukommende Durchseuchung mit Omikron halt schon nicht so schlimm werden wird.
    Die Guten werden es schon aushalten und um die anderen ... naja: "Augen zu und durch!"

  • Wolff am 20.01.2022 11:21 Uhr / Bewertung:

    Wenn, dann wird erst einmal trefflich darüber gestritten, wie man einen aufgrund der Regelungen nicht erzielten Umsatz korrekt ermittelt. Und da braucht keiner mit Vor-Corona-Zahlen daher zu kommen. Den Trend zu Online gibt es seit Jahren. Dass die Leute wirklich scharenweise in die Geschäfte gelaufen wären, muss jetzt erst einmal nachgewiesen werden. Und vergessen wir nicht die Inflation, die Lieferengpässe bei vielen Artikeln usw. Nicht zuletzt sind viele Impfgegner/Ungeimpfte ja auch Maskengegner - und diese Pflicht bestand ja trotzdem...

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