2G-Regel für Einzelhandel in Bayern gekippt: Es könnte teuer werden
Was schief gehen kann, wird schief gehen. Diese dem US-Ingenieur Edward A. Murphy zugeschriebene Weisheit gilt auch und besonders für Gesetze und Verordnungen. Wenn darin etwas angreifbar ist, dann fällt es den Urhebern auf die Füße.
Was zählt zum "alltäglichen Bedarf"?
So geschehen mit der unaussprechlichen Verordnung, die Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie in Bayern festlegt. Die Abgrenzung zwischen Geschäften des "alltäglichen Bedarfs" und sonstigen Läden war von Beginn der Pandemie an ein Zankapfel.
Während der "tägliche Bedarf" ursprünglich in Lebensmitteln und Hygieneartikeln gesehen wurde, uferte er bald bis auf Bau- und Gartenmärkte, Bekleidungs- und Spielzeugwarengeschäfte aus. So blieben letztlich nicht mehr viele andere Betriebe übrig. Und die fühlten sich von der Politik verständlicherweise veralbert und benachteiligt.
Es könnte teuer werden
Im Anschluss an den Beschluss stellen sich nun weitere Fragen: zum Beispiel die nach Schadenersatz für Umsatzeinbußen in Folge eines rechtswidrigen staatlichen Eingriffs. Es könnte also sogar teuer werden für den bayerischen Staat - beziehungsweise: Steuerzahler.
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