28-Jähriger gesteht Raubmord an Rentnerin
NÜRNBERG - Erst schlug er seine Nachbarin hinterrücks mit einem Stein zu Boden, anschließend machte er sich mit ihrem Schmuck und ihrem Bargeld aus dem Staub. Die 79-Jährige starb an ihren Kopfverletzungen. Vor dem Richter legte der 28-Jährige jetzt ein Geständnis ab.
Mit einem umfassenden Geständnis des Angeklagten hat am Donnerstag vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth der Prozess gegen einen wegen Raubmords angeklagten 28 Jahre alten Dachdecker begonnen. Die Rentnerin, die sogar entfernt mit dem Angeklagten verwandt war, war kurz nach der Tat an den Folgen ihrer schweren Kopfverletzungen gestorben.
Täter will nicht "Herr seiner Sinne" gewesen sein
Überraschung löste der vorbestrafte und drogensüchtige Angeklagte bei der Staatsanwaltschaft mit der Bemerkung aus, er sei zum Tatzeitpunkt nicht ganz Herr seiner Sinne gewesen. Der ursprünglich aus dem brandenburgischen Eberswalde stammende 28-Jährige führte dies auf die Einnahme einer Überdosis der Ersatzdroge Methadon zurück. Der Anklagevertreter bezweifelte die angebliche Bewusstseinstrübung jedoch und warf dem Mann vor, er spekuliere nur auf die Milde des Gerichts.
Anklage wegen Raubmord
Die Staatsanwaltschaft legt dem Handwerker zur Last, sich im August 2008 unter dem Vorwand, er wolle seinen hinterlegten Zweitschlüssel abholen, Zugang zur Wohnung der alten Frau verschafft zu haben. Als diese in einem Schrank nach dem Schlüssel suchte, habe er plötzlich mit einem mitgebrachten 1,5 Kilogramm schweren Kieselstein auf den Kopf seines Opfers eingeschlagen. Anschließend sei er mit Schmuck und Bargeld aus der Wohnung geflüchtet.
Hat der 28-Jährige zu viel von der Ersatzdroge eingenommen?
Wie er in seinem Geständnis berichtete, war der 28-Jährige erst kurz zuvor aus der Haft entlassen worden. Um sein Leben wieder in den Griff zu bekommen, hatte er sich seinerzeit zu einer Langzeit- Drogentherapie bereiterklärt. Dazu gehörte auch die regelmäßige Einnahme der Ersatzdroge Methadon. Er könne sich zwar nicht mehr ganz genau daran erinnern. Aber er habe den Eindruck, dass er am Tattag etwas zu viel von der Ersatzdroge eingenommen habe und deshalb wahrscheinlich unter einer Art Bewusstseinstrübung gelitten habe, sagte der Angeklagte aus.
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