26-Jährige ersticht 40-Jährigen: Angeklagte schweigt

COBURG - Wegen Totschlags an einem flüchtigen Bekannten muss sich eine Frau seit Montag vor dem Landgericht Coburg verantworten. Die 26-Jährige soll einen 40-Jährigen erstochen haben, den sie erst am Vorabend kennengelernt hatte.
Der Tod eines Mannes aus Lichtenfels nach einer Messerattacke im Frühjahr 2009 bleibt selbst nach Prozessbeginn im Dunkeln. Denn auch der Auftakt des Totschlagsprozesses am Montag vor dem Landgericht Coburg brachte keine näheren Hinweise zum Ablauf der Tat und den möglichen Motiven der 26 Jahre alten Angeklagten. Die junge Frau lehnte jede Angabe zu ihrer Person und zu der ihr zur Last gelegten Bluttat ab.
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft versetzte die Frau am 9. Mai 2009 dem 40-Jährigen Deutschrussen in ihrer Wohnung in Lichtenfels einen Messerstich in den Rücken. Der Mann starb noch am Tatort. Die Angeklagte hatte zur Tatzeit 2,6 Promille Alkohol im Blut.
Auch bei ihrer ersten Vernehmung hatte die Frau nur vage Angaben zur Tat gemacht. Nach Angaben eines Ermittlers war sie am Vorabend mit einer Bekannten durch die Stadt gezogen. Unter einer Brücke traf sie ihr späteres Opfer, das offenbar kurz zuvor in eine Schlägerei verwickelt worden war. „Warum sie ihn mit in ihre Wohnung genommen hat, bleibt ihr großes Geheimnis“, sagte der Vorsitzende Richter.
Den bruchstückhaften Angaben der Angeklagten zufolge legte sich der Schweißer aufs Bett und schlief ein, wie ein Polizeibeamter schilderte. Als die Frau ihn wieder weckte, sei er zudringlich geworden und habe gesagt, er wolle Sex. Daraufhin habe sie den Mann aus der Wohnung schicken wollen. „Sie will ein Messer in seine Richtung gehalten haben und muss es ihm in irgendeiner Form in den Rücken gestoßen haben“, sagte der Ermittler über den mutmaßlichen Tathergang vor Gericht aus.
Die Angeklagte hatte nach einem guten Hauptschulabschluss eine Friseur-Lehre begonnen, die Ausbildung aber abgebrochen. Nach Angaben des Gerichts leidet sie an einer emotionalen, impulsiven Persönlichkeitsstörung. Nach einer nur wenige Wochen dauernden Ehe mit einem Punker lebte sie vier Jahre in einer Lebenspartnerschaft mit einer 23 Jahre älteren Frau zusammen.
Wegen Selbstmordversuchen, Alkoholproblemen und Medikamentenmissbrauchs musste sich die Angeklagte wiederholt in einem psychiatrischen Krankenhaus behandeln lassen. Die Lebensgefährtin ihres Vaters beschrieb sie als schwierige Person. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass ihre Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit erheblich beeinträchtigt war. Für den Prozess sind zwei Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil soll an diesem Freitag (19. Februar) verkündet werden.
dpa