21-Jähriger fährt illegal mit Blaulicht
Ein 21-Jähriger braust mit Blaulicht durch Germering. Jetzt steht er wegen Amtsanmaßung vor dem Münchner Landgericht.
Germering - Techniker Claudio T. (21) liebt schnelle und aufgemotzte Autos. Der Einsatz eines Blaulichts während der Fahrt gilt aber als Amtsanmaßung und bringt ihm einen Strafbefehl von 700 Euro (20 Tagessätze) ein.
Dagegen klagt er in zweiter Instanz vor dem Münchner Landgericht. Claudio T.: „Ich bin am Samstag auf einer Auto-Tuning-Messe gewesen. Da ist jeder zweite Besucher mit Blaulicht durch die Gegend gedüst.“
Auf einem Privatgelände sei das auch in Ordnung, versucht ihm die Richterin klarzumachen.
Es ist der 23. Juni 2013, gegen 19.15 Uhr: Claudio T. ist auf der Unteren Bahnhofsstraße in Germering mit dem Auto unterwegs. Plötzlich schaltet er das Blaulicht im Wagen ein – nur für ein paar Sekunden. Eine Zivilstreife sieht den vermeintlichen Kollegen und winkt ihn an den Straßenrand.
Ein paar Wochen später kommt der Strafbefehl vom Amtsgericht Fürstenfeldbruck. Claudio T. will nicht einsehen, dass er sich falsch im Straßenverkehr verhält. Sein Ziel: ein Freispruch. Die Staatsanwaltschaft sagt: „Sie haben bereits drei Voreintragungen. Da sind die 700 Euro angemessen.“
Das Gericht gibt Claudio T. kurze Bedenkzeit mit seinem Verteidiger. Der Anwalt erklärt: „Ich hätte den Fall gerne bis zum BGH durchgestritten.“ Die Kosten stehen dazu aber in keinem Verhältnis. Claudio T. zahlt.