2000 Euro für die Hundesteuer sind zuviel
Richter urteilt: Auch Normalverdiener müssen sich einen Hund leisten können
Garmisch-Partenkirchen - Die Besitzer einer Rottweiler-Hündin müssen eine für Kampfhunde erhobene Jahressteuer von 2000 Euro nicht bezahlen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hob am Freitag den Steuerbescheid der Kommune Bad Kohlgrub (Kreis Garmisch-Partenkirchen) auf – weil er den für normalen Abgabensatz von 75 Euro übersteigt.
Der Richter machte klar: Die Steuer dürfe die Hundehaltung für einen Normalverdiener nicht unmöglich machen.
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