17 Tote bei Bootsschleusung im Mittelmeer: Zeugenanhörung

Traunstein (dpa/lby) - Im Traunsteiner Prozess um eine tödliche Schleusung im Schlauchboot übers Mittelmeer werden heute Überlebende und Angehörige der Opfer als Zeugen erwartet. Seit einer Woche muss sich ein mutmaßlicher Schleuser erneut vor dem Landgericht Traunstein verantworten.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Der Gebäudekomplex des Landgerichts Traunstein ist zu sehen. Foto: Peter Kneffel/dpa/Archivbild
dpa Der Gebäudekomplex des Landgerichts Traunstein ist zu sehen. Foto: Peter Kneffel/dpa/Archivbild

Traunstein (dpa/lby) - Im Traunsteiner Prozess um eine tödliche Schleusung im Schlauchboot übers Mittelmeer werden heute Überlebende und Angehörige der Opfer als Zeugen erwartet. Seit einer Woche muss sich ein mutmaßlicher Schleuser erneut vor dem Landgericht Traunstein verantworten. Er soll im September 2015 mehrere Flüchtlinge für die Fahrt vermittelt haben. Das mit gut 50 Menschen besetzte und unbeleuchtete Schlauchboot war nach kurzer Fahrt in der Nacht mit einem Frachter zusammengestoßen. Dabei kamen 17 Flüchtlinge ums Leben.

Im Sommer 2017 hatte das Landgericht Traunstein drei Männer, alle selbst Flüchtlinge aus Syrien, wegen der Schleusung verurteilt. Das Gericht blieb dabei aber teils weit unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Der 30-jährige Hauptangeklagte bekam damals vier Jahre Haft wegen gewerbsmäßiger Schleusung.

Die Anklagebehörde legte Revision ein. Sie hatte unter anderem verlangt, den Mann auch wegen Schleuserei mit Todesfolge zu verurteilen. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil Ende 2018 auf. Nun wird sein Fall vor einer anderen Kammer des Landgerichts neu verhandelt.

Der Flüchtling, der das Boot führte, wurde 2017 zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Nur ihn sprach das Gericht damals der Schleuserei mit Todesfolge schuldig. Den dritten einschlägig vorbestraften Angeklagten, der sich um Geldtransfers kümmerte, verurteilte das Gericht unter Einbeziehung einer früheren Strafe zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Diese beiden Männer müssen sich nicht erneut verantworten.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.