14 Jahre Haft für pädophilen Kinderarzt gefordert

Augsburg - Wegen sexuellen Missbrauchs von 21 Buben soll ein Kinderarzt nach dem Willen der Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten erhalten. Staatsanwältin Maiko Hartmann blieb am Donnerstag mit ihrer Forderung in dem Prozess vor dem Landgericht Augsburg nur geringfügig unter der Maximalstrafe von 15 Jahren. Zugleich beantragte sie Sicherungsverwahrung für den Mann.
"Ohne Geständnis und Täter-Opfer-Ausgleich wäre mit Sicherheit die Höchststrafe herausgekommen", meinte sie. Hintergrund ist, dass der 41-Jährige mit drei Opferfamilien eine Vereinbarung getroffen und Schmerzensgeld gezahlt hat. Der Mediziner sei ein "äußerst gefährlicher" Serientäter, begründete sie die Forderung nach der Verwahrung des Pädophilen.
Die Rechtsanwälte, die die Opfer in dem Prozess als Nebenkläger vertreten, schlossen sich weitgehend den Forderungen Hartmanns an. Am Freitag wollen die beiden Verteidiger ihr Plädoyer halten. Das Urteil ist für Donnerstag nächster Woche geplant.
"Schneise der emotionalen Verwüstung, die Sie hinterlassen haben"
Der Mediziner war gefasst worden, nachdem er im August 2014 in Garbsen in Niedersachsen einen Fünfjährigen entführt hatte. Laut Anklage hatte der Mann das Kind in sein Auto gelockt, in seiner Zweitwohnung in Hannover narkotisiert, brutal missbraucht und nach zwei Stunden ausgesetzt. In anderen Fällen hatte der Mann seine jungen Opfer etwa in Augsburg und München angesprochen und dann in Tiefgaragen oder Keller gelockt, um sich an ihnen zu vergehen.
Der Gerichtsgutachter hatte in dem Prozess angegeben, bei dem Angeklagten bestehe eine mehr als 50-prozentige Rückfallgefahr. Jedes Kind könne daher wieder Opfer werden, sagte die Staatsanwältin. Zudem verlangte sie ein lebenslanges Berufsverbot für den Kinderarzt.
Hartmann und die Anwälte der Familien schilderten drastisch die Traumatisierung der Opfer, das jüngste war erst vier Jahre alt. Die Jungen litten unter Schlafstörungen, Vertrauensverlust zu Lehrern und Ärzten, trauten sich nicht mehr alleine raus und brauchten Therapien. "Man kann es nur als Schneise der emotionalen Verwüstung beschreiben, die Sie hinterlassen haben", sagte der Anwalt einer Opferfamilie zu dem Angeklagten.