1.329 Beschwerden bei Anlaufstelle zu Missständen in Pflege

Immer wieder berichten Bewohner von Pflegeheimen und Angehörige von Missständen bei der Betreuung. Helfen soll eine anonyme Anlaufstelle. Drei Jahre nach dem Start ist die Nachfrage weiter groß.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Seit 2022 können Pflegebedürftige und Angehörige bei der Anlaufstelle Beschwerden vorbringen. (Symbolbild)
Seit 2022 können Pflegebedürftige und Angehörige bei der Anlaufstelle Beschwerden vorbringen. (Symbolbild) © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
München

Seit dem Start der Anlaufstelle "Pflege-SOS Bayern" für Missstände in der Pflege sind dort rund 1.329 konkrete Beschwerden eingegangen. Kontaktiert wurde die Stelle in den vergangenen drei Jahren sogar etwa 2.500 Mal – in den meisten Fällen telefonisch, wie das bayerische Gesundheitsministerium mitteilte. 

Pflegeheime bei Beschwerden im Fokus

Der Großteil der Beschwerden drehe sich um Vorfälle in Einrichtungen, in denen Menschen über längere Zeit stationär versorgt werden, zum Beispiel Pflegeheime. In Bayern gibt es Stand Mai 2024 etwa 1.500 solcher vollstationären Einrichtungen. Die Beschwerden reichen laut Ministerium von zu wenig Personal über nicht gegebene Medikamente bis hin zu Hinweisen auf mangelhafte Versorgung von Wunden bei Pflegebedürftigen.

Die zentrale Stelle, bei der sich Betroffene, Angehörige und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – wenn gewünscht – auch anonym melden können, sei wichtig, sagte Gesundheitsministerin Judith Gerlach. "Denn die Hemmschwelle, sich an offizielle Stellen zu wenden, ist häufig groß." 

Der Präsident des Bayerischen Landesamts für Pflege, Bernhard Scheibl, betonte: "Wir nehmen jede Kontaktaufnahme, sei es über das Telefon, über unser Kontaktformular oder andere Zugangswege, sehr ernst."

Notfalls sollen die Aufsichtsbehörden einschreiten

Mitarbeiter der Anlaufstelle würden die Beschwerden fachlich einschätzen, die Kontaktsuchenden beraten und die Anliegen gegebenenfalls an die jeweiligen Aufsichtsbehörden weiterleiten, zum Beispiel an die Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA). Diese Stellen können dann anordnen, Mängel zu beheben.

Pflegekräfte im Freistaat dürften bei Missständen aber nicht unter Generalverdacht gestellt werden, betonte CSU-Politikerin Gerlach. "Umso wichtiger ist es daher, Beschwerden schnell zu erfassen und diesen unverzüglich nachzugehen."

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.