10-H-Regel erschwert Modernisierungen von alten Windrädern

München (dpa/lby) - Die umstrittene 10-H-Regel erschwert in Bayern die Modernisierung von alten Windkraftanlagen. Dies geht aus der Antwort der Staatsregierung auf eine parlamentarische Anfrage der SPD im Landtag hervor, die der Deutschen Presse-Agentur in München vorliegt.
von  dpa
Ein Windrad verschwindet fast gänzlich in dichtem Nebel. Foto: Julian Stratenschulte/dpa/Archivbild
Ein Windrad verschwindet fast gänzlich in dichtem Nebel. Foto: Julian Stratenschulte/dpa/Archivbild © dpa

München (dpa/lby) - Die umstrittene 10-H-Regel erschwert in Bayern die Modernisierung von alten Windkraftanlagen. Dies geht aus der Antwort der Staatsregierung auf eine parlamentarische Anfrage der SPD im Landtag hervor, die der Deutschen Presse-Agentur in München vorliegt. Demnach gilt die seit fünf Jahren geltende Abstandsregelung für Windräder von Siedlung nicht nur bei Neubauten sondern auch beim sogenannten Repowering. Dabei werden in die Jahre gekommene Anlagen etwa durch leistungsstärkere Turbinen und Rotoren ersetzt.

Das Wirtschaftsministerium begründet dies mit den großen baulichen Veränderungen, die es bei Modernisierungen geben kann: "Beim Repowering werden in der Regel andere Windrad-Typen mit größeren Turm- sowie Nabenhöhen und größeren Rotordurchmessern eingesetzt. Diese Anlagen unterscheiden sich auch in Bezug auf Immissionen wie zum Beispiel Schall und Schattenwurf von den Altanlagen."

Für Annette Karl und Florian von Brunn von der SPD führt die Anwendung der 10-H-Regel beim Repowering zur Zerstörung alter Windkraftanlagen: "Windkraftanlagen müssen nach einer gewissen Zeit ersetzt werden oder sie werden beim sogenannten Repowering durch neue und leistungsstärkere Anlagen ausgetauscht", sagte von Brunn. Über kurz oder lang müsse ein Windrad, bei dem keine Erneuerung durchgeführt werden könne, aber stillgelegt werden.

Das Wirtschaftsministerium hält die Sorge aber für unbegründet und verweist in der Antwort auf den "relativ jungen Anlagenpark" im Freistaat. Seit dem Inkrafttreten der 10-H-Regel 2014 seien bayernweit nur vier Anlagen außer Betrieb gegangen. "Eine pauschale Aussage, dass die 10-H–Regelung dafür verantwortlich ist, dass diese Anlagen nicht repowert wurden, ist nicht möglich, da hierüber keine Erhebungen erfolgen." Denkbar seien auch andere Gründe wie zu geringe Abstände zwischen den einzelnen Rotoren.

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